社会文化論集

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社会文化論集 15
2019-03-20 発行

近世ドイツ帝国における裁判と諸地域 ―18 世紀帝国最高法院と陪席判事推挙の構造

Gerichte und Regionen im frühneuzeitlichen Reich: Die Struktur der Präsentationen der Beisitzer des Reichskammergerichts im 18. Jahrhundert
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内容記述(抄録等)
Im deutschsprachigen Raum der frühen Neuzeit gab es noch nicht den deutsch genannten Einheitsstaat. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bestand der föderative Staatenbund, der sowohl den Territorien der Fürsten wie auch den Reichsstädten ihre Souveränität genehmigte und sie lose vereinigte. Zur Vereinigung des Reiches hatten die Institutionen des Reiches wie der Kaiser als Staatsoberhaupt, der Reichstag, die Reichsgerichte und die Reichskreise als Verwaltungsbezirk beigetragen. Als Reichsgerichte hatte man zwei Institutionen, erstens den Reichshofrat, der auf Initiative des Kaisers gegründet wurde, zweitens das Reichskammergericht, das aus den Vorschlag der Reichsstände gestiftet wurde. In der Reichskammergerichtsordnung von 1495 wurde es bestimmt, dass das Reichskammergericht aus einem Kammerrichter und 16 Beisitzer oder Assessoren bestand. Einen Kammerrichter ernannt der Kaiser aus den adeligen Ständen wie Grafen oder Freiherren. Aus gelerhten Juristen präsentierten der Kaiser und die Reichsstände die
Beisitzer und sie wurden im Reichstag ernannt. Wie nachher erwähnt, wurden die Beisitzer hauptsächlich aus den 10 Reichskreise präsentiert. Ich beschäftige mich mit der Frage, wie die Präsentationsberechtigung der Beisitzer zu den Reichskreisen zugeteilt wurde. Als Untersuchungszeitraum möchte ich das 18. Jahrhundert, über das viele Fachstudien
von S. Jahns, A. Baumann und P. Oestmann vorliegen, auswählen. Dabei beachte ich die Kammeralliteratur als das Genre der Quellen. Die Kammeralliteraturen wurden von den Beisitzer, die an den Visitationen des Reichskammergerichts teilhnahmen, selber geschrieben, um ihre eigenen Kommentar und Materialien zur Gerichtsverfassung zu leisten.
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